Verkehrsregeln (die viele nicht kennen)

1. Vorfahrtsregeln beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs
Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs hat man anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren. Das gilt übrigens auch beim Verlassen eines Grundstücks oder einer Fußgängerzone.
Link zum § 10 der StVO

2. Vorfahrtsregeln beim Überqueren eines Bahnübergangs mit Ampel/Schranke
Wenn man einen Bahnübergang überqueren will, muss man, auch wenn die Ampel aus ist und die Schranke oben ist, langsam ranfahren und sicherstellen, dass kein Schienenverkehr herannaht, denn dieser hat sonst Vorfahrt.
Link zum $ 19 der StVO

3. Straßenanforderung um abseits der Autobahn keinem Tempolimit zu unterliegen
Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t gilt außerorts eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wenn die Straße
– für beide Richtungen jeweils 2 Streifen, getrennt mit einer durchgezogenen Linie, hat.
– eine bauliche Trennung zwischen den Fahrstreifen in unterschiedliche Richtungen hat.
Link zum § 3 der StVO

4. Überholregel des Ausfädelungsstreifen gegenüber dem durchgehenden Fahrstreifen
Es ist nicht erlaubt auf dem Ausfädelungsstreifen Fahrzeuge auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu überholen, das ist nur auf dem Einfädelungsstreifen legal.
Link zum § 7a (3) der StVO

5. Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kurve vor/nach dem Ein-/Ausfädelungsstreifen
Da alles zwischen Zeichen 330.1 und Zeichen 330.2 zur Autobahn gehört, gelten dort auch diese Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Kurven gehören eigentlich immer mit zur Autobahn.
Link zu Anlage 3 der StVO


Disclaimer: Ich bin kein Jurist für die StVO. Deshalb ist das hier auch nur meine Interpretation.