Szenario
Du fährst mit deinem PKW/Motorrad (≤ 3,5 t, ohne Anhänger/Seitenwagen) außerorts auf einer Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (z. B. 70 km/h) und diese geht in eine Autobahn/Kraftfahrstraße über. Hebt das Verkehrszeichen 330.1/331.1 die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf? Welche Höchstgeschwindigkeit gilt danach?
Gesetzesgrundlage
§ 39 Verkehrszeichen
“(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen.”
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen
– Zeichen 330.1 (Autobahn): “Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen.”
– Zeichen 331.1 (Kraftfahrstraße): “Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen.”
§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
“(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen” … (Spezifiziert werden nur Geschwindigkeitsbegrenzungen anderer Verkehrsteilnehmer.)
§ 3 Geschwindigkeit
“(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen” … “2. außerhalb geschlossener Ortschaften” … “für c) Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.”
Diskussion
Auch das Ortsausgangsschild (Zeichen 311) ist ein Richtzeichen und ab diesem gelten die davor im Ort spezifizierten Geschwindigkeitsb. nicht mehr, sondern es gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsb. für außerorts. Aus diesem Grund gelten nach dem passieren der Verkehrszeichen 330.1/331.1 auch die allgemeinen Geschwindigkeitsb. der Autobahn/Kraftfahrstraße.
Für diese KFZ-Kategorie gibt es bei Autobahnen keine Höchstgeschwindigkeit und bei der Kraftfahrstraße ist es etwas komplizierter. Dort gibt es keine spezielle Höchstgeschwindigkeit für diese KFZ-Kategorie. Es hängt von der Lokalität und der Merkmale des Straßenquerschnitts ab.1
1 Nur wenn die Straße außerorts ist und …
– eine bauliche Trennung (z. B. Mittelleitplanke oder Grünstreifen) der Richtungsfahrbahnen oder
– mind. zwei Fahrstreifen (getrennt durch Fahrstreifenbegrenzung/Leitlinie) für jede Richtung hat
… gibt es keine Höchstgeschwindigkeit. Sonst gilt außerorts 100 km/h und innerorts 50 km/h.
Fazit
Beide Verkehrszeichen heben die Geschwindigkeitsb. auf. Nach dem Autobahnschild (330.1) gibt es keine Höchstgeschwindigkeit mehr. Nach dem Kraftfahrstraßenschild (331.1) hängt die Höchstgeschwindigkeit von der Straßenlokalität und dem Straßenquerschnitt ab.
Disclaimer: Ich bin kein Jurist für die StVO und ich habe leider auch keinen passenden Präzedenzfall gefunden. Deshalb ist das hier auch nur meine Interpretation der Gesetzeslage.